Vergütungssystem zurück

Instituts-Vergütungsverordnung: Offenlegung 2011
 
Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Instituts-Vergütungsverordnung - InstitutsVergV)
 
§ 7       Offenlegung durch Institute
 
 
I. Allgemeines
 
Der Vorstand der SALZBURG MÜNCHEN BANK AG ist für die Ausgestaltung einer angemessenen Vergütung der Mitarbeiter/innen verantwortlich; für den Vorstand der Aufsichtsrat.
Die Vergütungen der SALZBURG MÜNCHEN BANK AG erfolgen gemäß Tarifvertrag, an den Tarifvertrag angelehnt oder außertariflich.
 
 
II. Feste Vergütungsbestandteile
  1. Die SALZBURG MÜNCHEN BANK AG zahlt in der Regel feste Gehälter.
  2. Zu den festen Vergütungsbestandteilen zählen u. a.
    a) das monatliche Festgehalt
    b) die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen sowie von 
         Arbeitgeberbeiträgen zur freiwilligen betrieblichen  Altersversorgung (BVV)
    c) die Vergütung von Fahrtkosten oder Bereitstellung eines Dienstwagens
  1. Das Volumen der festen Vergütungsbestandteile muss angemessen sein.
 
III. Variable Vergütungsbestandteile
  1. Variable Vergütungsbestandteile werden individuell und schriftlich mit den Mitarbeiter/innen vereinbart bzw. beruhen auf einer geltenden Betriebs-/ Provisionsvereinbarung. Grundlage ist das Erreichen individuell vereinbarter Ziele im Marktsegment.
  2. Die variablen Vergütungen für Mitarbeiter/innen, die eine Überwachungsfunktion ausüben, hängen nicht direkt vom Ergebnis der Geschäftsbereiche ab, die der/die jeweilige Mitarbeiter/in überwacht.
 
 
IV. Gesamtvergütung und Anzahl der Begünstigten
  1. Der Gesamtbetrag der tariflichen und außertariflichen festen Vergütungen inkl. Vorstandsgehälter für das Jahr 2011 betrug € 2.535.000,00.
  2. Der Gesamtbetrag der variablen Vergütungen für 13 Mitarbeiter/innen (tariflich und außertariflich) betrug: € 41.000,00 bzw. 1,62 %.